ADFC ist Verband des Jahres

Der ADFC ist Verband des Jahres in der Kategorie „Reform und Management“. Die Auszeichnung hat der ADFC von der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM) für herausragende Leistungen im Verbandsmanagement erhalten.

Raphael Kießling und Mario Junglas nahmen den Preis Verband des Jahres entgegen.
Raphael Kießling und Mario Junglas (v.l.n.r.) nahmen den Preis Verband des Jahres entgegen. © DGVM

Der ADFC hatte in den vergangenen Jahren einen Reform- und Innovationsprozess gestartet. Er hat Visionen und Leitbilder für den ADFC 2025 sowie ein zukunftsfähiges Konzept entwickelt und sich an die Umsetzung gemacht. 2015 begann der langfristig angelegte Verbandsentwicklungsprozess. Es gab Arbeitsgruppen aus Ehren- und Hauptamt, viel Beteiligungsmöglichkeiten und klare Zielvereinbarungen.

Preis in der Königsklasse

Für hervorragende Leistungen im Change-Management sowie für die innovative Neustrukturierung erhielt der ADFC nun den Preis „Verband des Jahres“ in der Kategorie Reform und Management - der „Königsklasse“, wie DGVM-Präsident Peter Hahn bei der Preisverleihung sagte.

Das ehemalige Bundesvorstandsmitglied Mario Junglas und ADFC-Verbandreferent Raphael Kießling nahmen den Preis am 1. September 2020 entgegen. Ihr Dank ging nicht nur an die Jury, sondern auch an die vielen ADFC-Mitglieder, die den Prozess aktiv gestaltet und begleitet haben und helfen, ihn umzusetzen: „Diese Anerkennung ist eine Anerkennung für eine sehr große Zahl ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagte Mario Junglas.

Seine Erfolgsrezept für andere Verbände: Solche Veränderungsprozesse sollten aus einem Moment der Stärke heraus angegangen werden. Der Prozess im ADFC fand ohne äußeren Druck statt, sondern auf eigenen Entschluss.

Stärken stärken, Vielfalt erhalten

Mario Junglas hatte sich Verbandsentwicklungsprozess für seine Amtszeit im ADFC-Bundesvorstand auf die Fahne geschrieben und maßgeblich vorangebracht. Er sagt: „Ziel des Prozesses ist es, den seit 40 Jahren gewachsenen ADFC für die Zukunft so aufzustellen, dass seine Stärken als bundesweit agierender Verband mit regionaler Vielfalt und Eigenständigkeit, als zivilgesellschaftlicher Akteur für die Verkehrswende sowie als Mitgliedsorganisation und als Dienstleister optimal wirksam werden.“

Der ADFC hat eine neue Struktur geschaffen, in der die Vielfalt der Mitglieder und Gliederungen gefördert wird und die diese Vielfalt in einem starken, handlungsfähigen Ganzen verbindet. Auch mit seiner neuen Satzung hat sich der ADFC zukunftsfähig aufgestellt und seine politische Handlungsfähigkeit gestärkt. „Der ADFC ist und bleibt vielfältig und bunt – das ist eine seiner Stärken, er soll aber auch als eine Organisation auftreten“, so Junglas.

Mario Junglas legte im November 2019 sein Mandat im ADFC-Bundesvorstand nieder. Sein Auftrag, den ADFC durch seinen Change-Prozess zu begleiten, sei nun erfüllt, sagte er, als die Delegierten der Bundeshauptversammlung die Ergebnisse des Prozesses annahmen. Junglas wurde mit stehenden Ovationen aus dem Vorstand verabschiedet, engagiert sich aber weiter im ADFC.

Der Preis

Der DGVM-Innovation-Award „Verband des Jahres“ wird seit 1997 an Verbände für herausragende Leistungen im Verbandsmanagement vergeben. Der Preis soll Verbände für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sichtbar machen, die im Interesse ihrer Mitglieder, ihrer jeweiligen Branche, Berufs- oder Gesellschaftsgruppe innovativ und qualitativ gut geführt werden. Der Preis steht für Leistungen, die sich vom Durchschnitt deutlich abheben und anderen Verbänden ein Beispiel sein können, neue Wege zu gehen.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer/in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Unfallgefahr durch Handynutzung

    Wer auf dem Fahrrad mit dem Handy telefoniert, wird abgelenkt und erhöht die Unfallgefahr. Die Radler riskieren obendrein Bußgelder. Wer telefonierend oder mit dem Mobiltelefon in der Hand radelnd erwischt wird, muss mit 55 Euro Strafe rechnen. Wer dadurch andere Radfahrer, Autofahrer oder Fußgänger gefährdet, zahlt 75 Euro. Nach einem Unfall werden sogar 100 Euro daraus. Das gilt laut Gesetz für jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, so etwa für Tablets, E-Books oder Navis. Also besser sicher stehen bleiben oder eine geeignete Freisprechanlage oder eine Halterung etwa für Navi oder Smartphones nutzen. Wer dabei Headsets oder Kopfhörer benutzt, sollte nicht zu laut hören. Verkehrsgeräusche müssen noch wahrnehmbar sein. Ansonsten wird das ebenfalls schnell gefährlich und kann zu Bußgeld von bis zu zehn Euro führen. Das gilt auch für das Musikhören mit Kopfhörern.

                                                                                                                                    Quelle: dpa

  • Wo finde ich geführte Radtouren im Münsterland?

    z.B. über den folgenden Link auf den Internetseiten des ADFC KV Münsterland e.V.

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